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Fluchttür-Steuerungen
Steuerungen für Fluchttüren: Denn Sicherheit zählt

Es gibt Fluchttüren, die grundsätzlich verschlossen sein müssen und durch Unbefugte nicht begangen werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fluchttüren aus Einstellhallen in Treppenhäuser von Wohnbauten
  • Notausgänge von Geschäfts-, Gastro- und Eventlokalen
  • Verbindungstüren zwischen zwei Miet-Parteien

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fluchttürausrüstungen

Hier ist der Einsatz von elektromechanischen und / oder elektromagnetischen Systemen unerlässlich. Die Fluchttüren sind grundsätzlich verriegelt und nur durch Berechtigte mittels Zutrittsmedium zugänglich. Durch das Drücken der Nottaste wird die Verriegelung stromlos geschaltet und die Türe kann begangen werden. Gleichzeitig wird aber ein Vorort-Alarm oder eine Fernalarmierung ausgelöst. Diese Systeme werden sinnvollerweise mit vorhandenen Brandmelde-Systemen verbunden und so zu einer Gesamtlösung verknüpft.

Gerne berät Sie die Delbag zu diesem Thema. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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